Hausordnung und Veranstaltungsregeln für die Ausstellung und das Veranstaltungsprogramm „Jüdische Realitäten“
Liebe Besucher*innen,
wir möchten, dass die Ausstellung „Jüdische Realitäten“ und alle begleitenden Veranstaltungen in der Blauen Fabrik ein offener, respektvoller und sicherer Ort für Kunst, Austausch und Begegnung sind und ihr im Rahmen eures Besuches einen angenehmen Aufenthalt habt. Damit das gelingt, gelten während unserer Veranstaltungen für alle Teilnehmer*innen und Gäst*innen im Lichthof, Projektraum, Garten sowie in den angrenzenden Bereichen der Blauen Fabrik die folgenden Regeln:
1. Hausrecht
Der Veranstalter der Ausstellung und des begleitenden Programms „Jüdische Realitäten“ ist der Verein Gedenkort Alter Leipziger Bahnhof e.V. Das Hausrecht für die Veranstaltungen im Rahmen von „Jüdische Realitäten“ liegt für die Dauer der Veranstaltungen beim Veranstalter, der die Räume für diesen Zeitraum vom Verein Blaue Fabrik e.V. angemietet hat und wird durch Mitarbeiter*innen des Vereins sowie durch vom Verein beauftragte Personen ausgeübt. Den Anweisungen des Veranstaltungsteams ist ebenso Folge zu leisten wie den Anordnungen von Vertreter*innen der Sicherheitsbehörden wie Polizei und Feuerwehr.
Das Veranstaltungsteam ist berechtigt, Personen den Zutritt zu verweigern, sie von einzelnen Veranstaltungen auszuschließen oder sie des Hauses bzw. des Veranstaltungsgeländes zu verweisen.
2. Einlasskontrolle
Der Veranstalter hat das Recht, die Identität von Personen zu überprüfen und von Personen mitgeführte Behältnisse, wie zum Beispiel Taschen und Rucksäcke, durch das von ihm beauftragte Personal, dazu zählen auch externe Sicherheitsdienste, kontrollieren zu lassen.
3. Ausschluss von Veranstaltungen
Der Veranstalter kann Personen von der Teilnahme ausschließen, wenn ihr Verhalten
geeignet ist, die reibungslose Organisation, den Ablauf, die künstlerischen Darbietungen, Gespräche oder die Sicherheit anderer Besucher*innen zu beeinträchtigen.
Das gilt insbesondere bei störendem, bedrohlichem, aggressivem, beleidigendem oder übergriffigem Verhalten, sowie bei Handlungen, die andere einschüchtern oder an einer freien Teilnahme hindern.
Das Veranstaltungsteam reagiert auf Störungen zunächst im Rahmen des Verhältnismäßigen und kann bei Nichtbefolgung von Anweisungen unmittelbar zum Ausschluss übergehen. Auch ein Ausschluss ohne vorherige Verwarnung kann bei gravierenden Verstößen erfolgen. Im Falle eines Ausschlusses werden den Betroffenen die konkreten Gründe für den Ausschluss mitgeteilt.
Bei einem Hausverweis besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung eines Eintrittsgeldes. Weitere Schritte, insbesondere die Hinzuziehung von Sicherheitskräften oder der Polizei, behalten sich die Veranstalter*innen vor.
4. Keine Bühne für Diskriminierung und Menschenfeindlichkeit
Wir dulden keine antisemitischen, rassistischen, sexistischen, queerfeindlichen, transfeindlichen, ableistischen, antiziganistischen, klassistischen oder anderweitig diskriminierenden Äußerungen, Handlungen, Symbole, Gesten, Codes oder Materialien.
Ausgeschlossen werden können Personen, die antisemitische, rassistische, NS-verherrlichende, verschwörungsideologische oder menschenverachtende Inhalte verbreiten; die Shoah, antisemitische und/oder terroristische Gewalt leugnen, relativieren oder verherrlichen; andere Personen aufgrund von Herkunft, Religion, Geschlecht, sexueller Orientierung, Behinderung, sozialer Lage, Sprache, Aussehen oder zugeschriebener Identität abwerten; sexualisierte Belästigung, körperliche Übergriffe, Bedrohungen oder Einschüchterungen ausüben; oder Künstler*innen, Besucher*innen, Teilnehmende oder Mitarbeitende gezielt bedrängen, filmen, fotografieren oder bloßstellen.
Diskussion, Widerspruch und unterschiedliche Perspektiven gehören zu Kunst- und Kulturveranstaltungen dazu. Diskriminierung, Einschüchterung und Menschenfeindlichkeit sind keine Meinung, sondern ein Ausschlussgrund.
5. Awareness und gegenseitiger Respekt
„Jüdische Realitäten“ schafft Raum für jüdische Gegenwart, künstlerische Selbstrepräsentation und solidarische Auseinandersetzung. Wir wissen, dass Räume nicht automatisch sicher sind. Deshalb verstehen wir Antidiskriminierung als gemeinsame Praxis: Wir achten auf Sprache, Grenzen, Machtverhältnisse und darauf, wer in Gesprächen Raum bekommt und wer verdrängt wird.
Wir bitten alle Gäst*innen und Beteiligten, Verantwortung für das eigene Verhalten zu übernehmen. Dazu gehört: zuhören, ohne zu vereinnahmen; nachfragen, ohne zu bedrängen; Kritik äußern, ohne abzuwerten; und die Perspektiven betroffener Personen ernst nehmen, ohne sie zur Erklärung oder Rechtfertigung zu verpflichten.
Wir wünschen uns eine Atmosphäre, in der Kunst wirken kann, Gespräche möglich sind und Menschen sich willkommen fühlen. Bitte achtet aufeinander, respektiert persönliche Grenzen und individuelle Bedürfnisse.
Personen, die diskriminierendes Verhalten erfahren oder beobachten, können sich jederzeit an das entsprechend gekennzeichnete Veranstaltungsteam wenden. Hinweise werden ernst genommen. Gemeinsam mit den betroffenen Personen wird entschieden, welche Schritte sinnvoll und gewünscht sind.
6. Allgemeine Hinweise
Bitte geht sorgsam mit den Ausstellungsräumen, dem Garten, der Technik, den Kunstwerken und der Ausstattung um. Kunstwerke dürfen nicht berührt, verändert oder ohne ausdrückliche Erlaubnis fotografiert oder gefilmt werden.
Das Fotografieren und Filmen von Personen ist ohne deren ausdrückliche Einwilligung nicht gestattet. Bild- und Tonaufnahmen durch den Veranstalter zu Dokumentations- und Öffentlichkeitszwecken werden am Eingang kenntlich gemacht; Widerspruch ist möglich.
Der Veranstaltungsort ist nicht barrierefrei. Betroffene bitten wir, sich vor Ihrer Anmeldung beim Veranstalter zu melden, um den Abbau möglicher Barrieren entsprechend ihrer Bedürfnisse und Anforderungen zu prüfen.
Personen, die erkennbar unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln stehen und dadurch andere gefährden oder stören, können des Hauses verwiesen werden.
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von persönlichen Gegenständen auf dem Veranstaltungsgelände.
Fluchtwege, Eingänge und Durchgänge sind freizuhalten.
Das Mitbringen gefährlicher Gegenstände ist nicht gestattet.
Rauchen ist nur in den dafür vorgesehenen Außenbereichen erlaubt.
Im Falle eines Feueralarms haben alle Personen die Veranstaltungsräume unverzüglich zu verlassen.
Mit eurer Anmeldung und dem Betreten der Veranstaltungsräume erkennt ihr diese Hausordnung an.
